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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FerryKnowHow GmbH

 

1. Allgemeines, Tätigkeit

 

(1) Über die Internetplattform www.ferryknowhow.pro vermittelt die FerryKnowHow GmbH Beförderungsleistungen für Fährfahrten. Die FerryKnowHow GmbH erbringt selbst keine Beförderungsleistungen, sondern vermittelt Verträge zwischen Passagieren (Kunden) und Beförderern (Reedereien). Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag zwischen der jeweiligen Reederei und dem    Reisebüro/Kunden zustande. Der vermittelte Vertrag umfasst keine Reiserücktrittsversicherung. Eine Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht-, Reisekranken- oder Reiserücktrittsversicherung ist ggf. gesondert abzuschließen.

 

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) finden auf alle Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen, die die Vermittlung der FerryKnowHow GmbH betreffen. Die AGB der FerryKnowHow GmbH gelten ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit der FerryKnowHow GmbH. Schuldner der Beförderungsleistung ist allein die jeweilige Reederei. Diese erbringt ihre Beförderungsleistung auf der Grundlage eines separaten Vertrags sowie ggf. ihrer jeweiligenAllgemeinen Geschäftsbedingungen. Die FerryKnowHow GmbH schuldet die Durchführung der gebuchten Beförderung nicht.

 

(3) Die auf der Internetplattform www.ferryknowhow.pro angebotenen Leistungen richten sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Für Zwecke dieser AGB, ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder einerechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichenoder selbständigen beruflichenTätigkeit handelt (§14Absatz1BGB).

 

(4) Geschäftsbedingungen des Passagiers finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird.

 

2. Vertragsschluss

 

(1) Die Angebote der FerryKnowHow GmbH auf der Internetplattform www.ferryknowhow.pro sind unverbindlich.

 

(2) Mit Eingabe in die Buchungsmaske beauftragt der Passagier die FerryKnowHow GmbH damit, eine Beförderungsleistungoder eine mit der Durchführung dieser Leistung im Zusammenhang stehendeDienstleistung zuvermitteln („Buchungsauftrag“).

 

(3) Der Vertrag über die Beförderung kommt zwischen dem Passagier und der Reederei zustande, wenn dem PassagierdieBuchungsbestätigung imNamender jeweiligenReedereizugeht. Die Buchungsbestätigung stellt zugleich eine Rechnung im Namen der Reederei dar.

 

Soweit diese Buchungsbestätigung kein Ticket für die Beförderung darstellt und nicht zum Zugang auf das Schiff berechtigt, wird im Hafenbüro der jeweiligen Reederei am Abfahrtsort ein Fährticket gegen Vorlage der Buchungsbestätigung ausgestellt.

 

 

3. Preise und Zahlung

 

(1)  Die Zahlung der gebuchten Beförderungsdienstleistungen erfolgt ausschließlich per Kreditkarte. Akzeptiert werden Kreditkarten von MasterCard und Visa. Im Falle eines Agenturinkassos sind Rechnungen nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen fällig und per Überweisung an die FerryKnowHow GmbH zu begleichen.

 

(2) Die FerryKnowHow GmbH zieht im Auftrag des Beförderers das geschuldete Beförderungsentgelt über die Kreditkartennummer des Kunden ein.

 

(3) Rückerstattungen von Beförderungsentgelten werden auf dem gleichen Zahlungsweg vorgenommen wie die vorangegangene Zahlung, an diejenige Person, die die vorangegangene Zahlung geleistet hat.

 

 

4. Zuverfügungstellung der Reiseunterlagen

 

(1) Nach vollständigem Zahlungseingang werden dem Passagier die Reiseunterlagen zugesandt. Diese verpflichten die jeweilige Reederei zur Beförderung.

 

(2) Dabei hat die FerryKnowHow GmbH das Recht, die angemessene Versandart sowie – im Falle des Postversands das Postunternehmen – nach ihrem billigen Ermessen zu bestimmen. Im Regelfall erfolgt die Übermittlung per E-Mail.  

 

 

5. Rücktritt

 

(1) Der Rücktritt von dem Beförderungsvertrag kann nur vor dem Abfahrtsdatum von gegenüber der Stelle erklärt werden, bei der die Buchung erfolgt ist AGB.

 

(2) Erfolgt der Rücktritt nach Ausstellung der Buchungsbestätigung und der Rechnung, erhebt die FerryKnowHow GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,- pro Buchung. Stornierungsgebühren der jeweiligen Reederei fallen ggf. zusätzlich an. Bereits entrichtete Beförderungsentgelte werden nach Abzug der Bearbeitungsgebühr und ggf. der Stornierungsgebühr an den Passagier zurückerstattet. Die Servicegebühr wird nicht erstattet.

(3) Es gelten die Stornierungsgebühren und -bedingungen der jeweiligen Reedereien gemäß deren jeweiligen AGB.

 

(4) Bereits ausgestellte Tickets sind an die Reederei zurückzugeben oder – im Falle des Papierausdrucks bei Erhalt per E-Mail – zu vernichten.

 

6. Umbuchung

 

(1) Auf Wunsch des Kunden und abhängig von den Kapazitäten der alternativ gewünschten Fährverbindung sind Umbuchungen der gebuchten Fährverbindung bis längstens 7 Tage vor Reiseantritt möglich. Je nach Zeitpunkt der Umbuchung und je nach Beförderer können Umbuchungsgebühren fällig werden.

 

(2) Erfolgt die Umbuchung nach Ausstellung der Buchungsbestätigung und der Rechnung, ist zusätzlich zu den Gebühren der jeweiligen Reedereien eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,- pro Umbuchung an die FerryKnowHow GmbH zu zahlen.

 

(3) Es gelten die Umbuchungsbedingungen und -gebühren der jeweiligen Reedereien gemäß deren jeweiligen AGB.

(4) Preisänderungen, die durch die Umbuchung der Beförderungsleistungen entstehen, werden unter Abzug der in den Absätzen 1 - 3 genannten Beträge der angegebenen Kreditkarte des Kunden gutgeschrieben oder nachbelastet.

 

(5) Für Umbuchungen, die kürzer als 7 Tage vor Reiseantritt erfolgen, hat sich der Passagier direkt an die entsprechende Reederei zu wenden.

 

 

 

7. Mitwirkung des Passagiers

 

(1) Bei Reservierungen sind der volle Name, die Geburtsdaten, die Passnummern sämtlicher gebuchter Passagiere sowie bei Minderjährigen zusätzlich das Alter anzugeben. Bei Fahrzeug-Reservierungen sind Fahrzeugtyp, Länge, Höhe und Kennzeichen anzugeben. Weiterhin sind das Reisedatum, die Abfahrtszeit und die Kabinenkategorie anzugeben. Für Beförderungen nach Tunesien sind zusätzlichGeburtstag, Geburtsort, Reisepassnummer und Nationalität anzugeben. Für alle Nachteile, die sich aus unzutreffenden Angaben ergeben, ist der Passagier verantwortlich.

 

(2) Der Passagier ist verpflichtet, die Reiseunterlagen nach Erhalt zu prüfen und bei inhaltlichen Beanstandungen unverzüglich mit der FerryKnowHow GmbH Kontakt aufzunehmen.

 

(3) Der Passagier ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Beförderung notwendigen Dokumentemitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Reedereien haften nicht für die Abweisung vonPassagierenwegenfehlender Reisepapiere.

 

Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Beförderung wichtigen Reisedokument-, Zoll- und Devisenvorschriften ist der Passagier selbst verantwortlich. Dies gilt auch für Infektionsschutzvorschriften. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Passagiers.

(4) Der Passagier stellt sicher, mit der von der jeweiligen Reederei vorgegebenen Vorlaufzeit am jeweiligen Abfahrtsort zu erscheinen. Der Passagier stellt weiterhin sicher, sich mit den genauen Eincheckverpflichtungen und Bedingungen derjeweiligen Reedereien vertraut zu machen.

 

(5) Kann der Abfahrtsort nicht mehr rechtzeitig erreicht werden kann, ist der Passagier verpflichtet, unverzüglich Verbindung zum jeweiligen Hafenbüro der Reederei aufzunehmen, um zu versuchen, die gebuchte Abfahrt auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen. Wird das Schiff nicht zum gebuchten Abfahrtstermin erreicht und wurde keine Umbuchung vorgenommen, verfällt der Anspruch auf die Beförderung.

 

8. Haftung

 

(1) Die FerryKnowHow GmbH gibt gegenüber dem Kunden keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben der Beförderer zu den Beförderungsleistungen ab. Das gleiche gilt für sonstige Informationen,  die auf dieser Internetplattform enthalten sind, insbesondere auch für Pass-, Visa oder Gesundheitsbestimmungen. Das gleiche gilt für die Inhalte der Webseiten, zu denen ein Hyperlink der Website ferryknowhow.pro besteht.

(2) Die FerryKnowHow GmbH haftet nicht für die Verfügbarkeit der Beförderungsleistung zum Zeitpunkt der Buchung oder für die Erbringung der gebuchten Beförderungsleistung.

 

(3) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der FerryKnowHow GmbH, ihrer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche,deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Diese umfassen insbesondere die Herbeiführung des Beförderungsvertrages, die ordnungsgemäße finanzielle Abwicklung des Beförderungsvertrages und die organisatorische Abwicklung (Prüfung und Aushändigung derTickets, Weiterleitung im Falle sonstiger Mitteilungen der jeweiligen Reedereien hinsichtlich etwaiger Änderungen und aufgetretener Gefahrenlagen).

 

(4) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die FerryKnowHow GmbH nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und nur in der Höhe des Werts der gebuchten Beförderungsleistung, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

(5) Die Einschränkungen der Absätze 1 bis 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der FerryKnowHow GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemachtwerden.

 

 

9. Datenschutz

 

(1) Der Passagier willigt ein und die FerryKnowHow GmbH ist berechtigt, die die jeweiligen Vermittlungsaufträge betreffenden Daten des Passagiers wie dessen Name, Anschrift, E-Mail verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vermittlungsauftrages erforderlich ist und solange sie zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Dies umfasst insbesondere die Weiterleitung dieser Daten an den jeweiligen Beförderer. Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine personenbezogenen Daten vollständig, richtig und aktuell sind.

 

(2) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den in dem §Abs. 1 genannten Zwecken ist derFerryKnowHowGmbH nicht gestattet.

 

 

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

(1) Der zwischen der FerryKnowHow GmbH und dem Kunden bestehende Vermittlungsvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender international privatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 Absatz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Berlin für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann die FerryKnowHow GmbH der Kunde vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

 

(3) Die FerryKnowHow GmbH nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nicht teil.

 

 

 

Stand 15.07.2021

 

 

FerryKnowHow GmbH

Schildhornstr. 10

12163 Berlin

USt-IdNr.: DE281637932

Steuernr.: 29/069/61026
Handelsregister: HRB 137664 B

Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Geschäftsführer: Sven Graewe

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